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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 03.09.1996, Az.: BVerwG 1 WB 20/96

Soldat; Disziplinargerichtliches Verfahren; Planmäßige Beurteilung; Aufschiebung der Erstellung

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
03.09.1996
Aktenzeichen
BVerwG 1 WB 20/96
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1996, 12560
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • Buchholz 236.1 § 10 SG Nr 18

Amtlicher Leitsatz

1. Es ist rechtlich nicht zu beanstanden, daß Soldaten während eines disziplinargerichtlichen Verfahrens nicht gefördert werden.

2. Die Einleitung eines disziplinargerichtlichen Verfahrens rechtfertigt die Aufschiebung der Erstellung einer planmäßigen Beurteilung.