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Bundesgerichtshof
Urt. v. 23.11.1995, Az.: IX ZR 48/95

Konkursanfechtung; Feststellungsinteresse

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
23.11.1995
Aktenzeichen
IX ZR 48/95
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1995, 15649
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • EWiR 1996, 269 (Volltext mit red. LS u. Anm.)
  • ZIP 1996, 184-185 (Volltext mit red. LS)

Amtlicher Leitsatz

Der Konkursverwalter hat an der Feststellung der Wirksamkeit einer Konkursanfechtung gegenüber dem Ersterwerber schon deswegen ein rechtliches Interesse, weil der Ersterwerber infolge der Anfechtung jedenfalls zum Wertersatz verpflichtet ist, wenn er zur Rückübertragung des anfechtbar erworbenen Gegenstandes wegen Weiterveräußerung nicht mehr in der Lage ist.