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Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 02.08.1982, Az.: 5 AR 146/82

Vollstreckungsverfahren; Zustellung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
02.08.1982
Aktenzeichen
5 AR 146/82
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1982, 10013
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BAGE 39, 269 - 270
  • JR 1983, 440
  • MDR 1983, 85 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1983, 472 (Volltext mit amtl. LS)
  • ZIP 1982, 1489

Amtlicher Leitsatz

Hat das Arbeitsgericht einen Vollstreckungsbescheid erlassen, kann es das Mahnverfahren nicht mehr an ein anderes Arbeitsgericht verweisen, wenn es bei einem Zustellungsversuch feststellt, daß der Antragsgegner inzwischen seinen Wohnsitz in den Bezirk eines anderen Gerichts verlegt hat.