Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 07.10.1981, Az.: 4 AZR 173/81

Örtliche Zuständigkeit; Arbeitsgericht; Rückzahlungsansprüche gegenüber Erben; Revisionsinstanz; Vorinstanz; Tarifliche Beihilfen

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
07.10.1981
Aktenzeichen
4 AZR 173/81
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1981, 10040
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Wiesbaden 14.08.1980 - 4 Ca 1461/80
LAG Frankfurt 20.01.1981 - 5 Sa 1006/80

Fundstellen

  • BAGE 36, 274 - 290
  • JR 1982, 528
  • NJW 1983, 839 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Tarifliche Bestimmungen über die örtliche Zuständigkeit eines Arbeitsgerichts gelten auch für Rückzahlungsansprüche gegenüber Erben.

2. Die örtliche Zuständigkeit eines Arbeitsgerichts kann auch noch in der Revisionsinstanz geltend gemacht werden, wenn die Zuständigkeit in den Vorinstanzen verneint worden ist.

3. Die Gerichte für Arbeitssachen sind auch für Ansprüche auf Rückzahlung tariflicher Beihilfen gegenüber Erben eines verstorbenen Arbeitnehmers zuständig.