Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 07.10.1981, Az.: 4 AZR 173/81
Örtliche Zuständigkeit; Arbeitsgericht; Rückzahlungsansprüche gegenüber Erben; Revisionsinstanz; Vorinstanz; Tarifliche Beihilfen
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 07.10.1981
- Aktenzeichen
- 4 AZR 173/81
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1981, 10040
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- ArbG Wiesbaden 14.08.1980 - 4 Ca 1461/80
- LAG Frankfurt 20.01.1981 - 5 Sa 1006/80
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BAGE 36, 274 - 290
- JR 1982, 528
- NJW 1983, 839 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Tarifliche Bestimmungen über die örtliche Zuständigkeit eines Arbeitsgerichts gelten auch für Rückzahlungsansprüche gegenüber Erben.
2. Die örtliche Zuständigkeit eines Arbeitsgerichts kann auch noch in der Revisionsinstanz geltend gemacht werden, wenn die Zuständigkeit in den Vorinstanzen verneint worden ist.
3. Die Gerichte für Arbeitssachen sind auch für Ansprüche auf Rückzahlung tariflicher Beihilfen gegenüber Erben eines verstorbenen Arbeitnehmers zuständig.