Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 19.06.1979, Az.: 2 BvR 342/79
Rechtsmittelfrist; Letzter Tag; Bürger; Hinweis; Verzögerung der Briefbeförderung; Deutsche Bundespost; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 19.06.1979
- Aktenzeichen
- 2 BvR 342/79
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1979, 10943
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- AG Kerpen 28.02.1979 - 3 C 12/79
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- BVerfGE 51, 352 - 355
Redaktioneller Leitsatz
1. Die Ausnutzung der Rechtsmittelfristen bis zum letzten Tag ist rechtens.
2. Unter Hinweis auf eine Verzögerung der Briefbeförderung durch die Deutsche Bundespost kann einem Bürger, der ein Rechtsmittel innerhalb einer bestimmten Frist einlegen muß, nicht die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand versagt werden.