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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 19.06.1979, Az.: 2 BvR 342/79

Rechtsmittelfrist; Letzter Tag; Bürger; Hinweis; Verzögerung der Briefbeförderung; Deutsche Bundespost; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
19.06.1979
Aktenzeichen
2 BvR 342/79
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1979, 10943
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
AG Kerpen 28.02.1979 - 3 C 12/79

Fundstelle

  • BVerfGE 51, 352 - 355

Redaktioneller Leitsatz

1. Die Ausnutzung der Rechtsmittelfristen bis zum letzten Tag ist rechtens.

2. Unter Hinweis auf eine Verzögerung der Briefbeförderung durch die Deutsche Bundespost kann einem Bürger, der ein Rechtsmittel innerhalb einer bestimmten Frist einlegen muß, nicht die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand versagt werden.