Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 28.11.1977, Az.: 1 ABR 40/76
Wählbarkeit eines Arbeitnehmers zum Betriebsrat; Tatsächliche Zuordnung; Sechsmonatiger Bindungsteitraum
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 28.11.1977
- Aktenzeichen
- 1 ABR 40/76
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1977, 10158
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Hamburg 26.05.1976 - 5 TaBV 9/75
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BAGE 29, 398 - 405
- DB 1978, 450-451 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Für die Wählbarkeit eines Arbeitnehmers zum Betriebsrat genügt die sechsmonatige arbeitsvertragliche Bindung zu einem Betrieb allein jedenfalls dann nicht, wenn der Arbeitnehmer dort nie tätig geworden ist und seine tatsächliche Zuordnung dorthin auch für die Zukunft nicht abzusehen ist.