Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 28.11.1977, Az.: 1 ABR 40/76

Wählbarkeit eines Arbeitnehmers zum Betriebsrat; Tatsächliche Zuordnung; Sechsmonatiger Bindungsteitraum

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
28.11.1977
Aktenzeichen
1 ABR 40/76
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1977, 10158
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hamburg 26.05.1976 - 5 TaBV 9/75

Fundstellen

  • BAGE 29, 398 - 405
  • DB 1978, 450-451 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Für die Wählbarkeit eines Arbeitnehmers zum Betriebsrat genügt die sechsmonatige arbeitsvertragliche Bindung zu einem Betrieb allein jedenfalls dann nicht, wenn der Arbeitnehmer dort nie tätig geworden ist und seine tatsächliche Zuordnung dorthin auch für die Zukunft nicht abzusehen ist.