Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 15.07.1994, Az.: BVerwG 4 B 109/94

Baurecht; Sanierung ; Bauvorbescheid; Sanierungssatzung; Bebauungsplan; Gerichtliche Bindung an die Verkehrsauffassung

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
15.07.1994
Aktenzeichen
BVerwG 4 B 109/94
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1994, 13404
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
VG Karlsruhe 18.08.1993 - 10 K 694/93
VGH Mannheim 18.02.1994 - 8 S 2420/93

Fundstellen

  • GuG 1994, 377-379 (Volltext mit amtl. LS)
  • IBR 1995, 27 (Volltext mit red. LS u. Anm.)
  • NVwZ-RR 1995, 66-67 (Volltext mit amtl. LS)
  • ZfBR 1994, 294-295 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet darf ohne sanierungsrechtliche Genehmigung nach § 144 BauGB ein positiver Bauvorbescheid nicht erteilt werden.

2. Eine Sanierungssatzung hat keine dem einfachen Bebauungsplan entsprechende Wirkung für die Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben.

3. Soweit bei der Anwendung des § 34 I BauGB für die Beurteilung, ob ein Grundstück dem im Zusammenhang bebauten Ortsteil oder dem Außenbereich zugehört, die Verkehrsauffassung eine Rolle spielt, ist diese nicht in einer für das Gericht bindenden Weise dadurch festgelegt, daß Gemeinde und Baugenehmigungsbehörde die Fläche bisher als dem Innenbereich zugehörig angesehen haben und dies auch Ausdruck im Flächennutzungsplan gefunden hat.