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Bundesgerichtshof
Urt. v. 03.05.1983, Az.: VI ZR 79/80

Sachverhalt; Anspruchsgrundlage; Konkurrenz; Verneinende Feststellungsklage; Anspruchsgrundlage

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
03.05.1983
Aktenzeichen
VI ZR 79/80
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1983, 12166
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • MDR 1983, 1014 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1984, 1556-1557 (Volltext mit amtl. LS)
  • ZIP 1983, 994-996

Redaktioneller Leitsatz

Redaktioneller Leitsatz:

Wenn sich dem zugrundeliegenden Sachverhalt auch andere Anspruchsgrundlagen entnehmen lassen

könnten und diese ganz oder teilweise in Konkurrenz stehen, kann sich eine verneinende Feststellungsklage auch auf eine Anspruchsgrundlage beschränken, die in sich selbständig ist.