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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 20.10.1982, Az.: 5 AZR 110/82

Ausschlußfrist

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
20.10.1982
Aktenzeichen
5 AZR 110/82
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1982, 10159
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Berlin 01.09.1981 - 6 Ca 255/81
LAG Berlin 26.01.1982 - 8 Sa 81/81

Fundstellen

  • BAGE 40, 258 - 261
  • NJW 1983, 839 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

Durch eine schriftliche Lohnabrechnung, die der Arbeitgeber innerhalb einer im Tarifvertrag vorgesehenen Ausschlußfrist erteilt, werden die abgerechneten Lohnforderungen des Arbeitnehmers streitlos gestellt. Der Arbeitnehmer braucht diese Lohnforderungen nicht noch einmal mündlich oder schriftlich geltend zu machen (im Anschluß an BAG AP Nr. 67 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).