Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 10.05.1989, Az.: 4 AZR 80/89

Geltungsbereich; Tarifvertrag

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
10.05.1989
Aktenzeichen
4 AZR 80/89
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1989, 10047
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Niedersachsen - 07.12.1988 - AZ: 5 Sa 728/88

Fundstellen

  • BAGE 62, 44 - 48
  • DB 1989, 1832 (Volltext mit amtl. LS)
  • JR 1989, 396
  • RdA 1989, 312

Amtlicher Leitsatz

Eine Feststellungsklage über den Geltungsbereich eines Tarifvertrages ist gegenüber einem einzelnen Arbeitgeber unzulässig. Die Tarifzuständigkeit ist vielmehr im Beschlußverfahren nach § 97 ArbGG mit der Wirkung der erweiterten Rechtskraft nach § 9 TVG zu klären.