Bundesgerichtshof
Urt. v. 20.03.1986, Az.: IX ZR 88/85
Sicherungsübereignung als Vermögensübernahme; Wesentliche Befriedigungsmöglichkeiten
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 20.03.1986
- Aktenzeichen
- IX ZR 88/85
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1986, 13571
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- MDR 1986, 751 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1986, 1985-1988 (Volltext mit amtl. LS)
- ZIP 1986, 636-640
Amtlicher Leitsatz
Eine Sicherungsübereignung ist dann keine Vermögensübernahme i. S. des § 419 BGB, wenn den Gläubigern weiterhin wesentliche Befriedigungsmöglichkeiten deshalb verbleiben, weil die Sicherungsübereignung aufgrund ihrer besonderen Gestaltung einen Zugriff nicht hindert.