§ 46 NachbG Schl.-H. - Außerkrafttreten von Vorschriften
Bibliographie
- Titel
- Nachbarrechtsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (NachbG Schl.-H.)
- Amtliche Abkürzung
- NachbG Schl.-H.
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Schleswig-Holstein
- Gliederungs-Nr.
- 403-6
Das diesem Gesetz entgegenstehende oder gleich lautende Recht wird aufgehoben.