Bundesgerichtshof
Urt. v. 20.12.1984, Az.: III ZR 54/84
Vorbeugendes Streuen; Gefährliche Straßenstellen; Glatteisgefahr; Vorsorgemaßnahmen; Nordwesthang; Gefällstrecke; Kopfsteinpflaster; Gefrierpunkt
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 20.12.1984
- Aktenzeichen
- III ZR 54/84
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1984, 12942
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- VersR 1985, 189 (Volltext mit red. LS)
Amtlicher Leitsatz
Ein "vorbeugendes Streuen" ist an gefährlichen Straßenstellen jedenfalls dann geboten, wenn unter den gegebenen Umständen Anlaß besteht, gegen eine an solcher Stelle konkret zu befürchtende Glatteisgefahr Vorsorgemaßnahmen zu treffen (hier: Nordwesthang, Gefällstrecke, Kopfsteinpflaster, Gefahr des Wiederabsinkens der Tagestemperaturen unter den Gefrierpunkt).