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Bundessozialgericht
Urt. v. 26.08.1965, Az.: 9 RV 734/62

Ersatzansprüche der Krankenkasse; Ersatz von Heilbehandlungskosten; Nachträglich anerkannter Versorgungsanspruch

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
26.08.1965
Aktenzeichen
9 RV 734/62
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1965, 10312
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • SozR Nr 2 zu § 19 BVG

Amtlicher Leitsatz

Die KK kann Ersatz der von der Anmeldung des Versorgungsanspruchs an entstandenen Heilbehandlungskosten nach BVG § 19 Abs. 1 idF vor dem 1. NOG KOV auch dann fordern, wenn der Versorgungsanspruch erst nach Durchführung der Heilbehandlung anerkannt wurde.