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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 06.08.1992, Az.: 2 BvR 89/92

Rechtsstaatsprinzip; Strafvollzug; Rechtsschutz; Zugang zu Rechtsbehörden

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
06.08.1992
Aktenzeichen
2 BvR 89/92
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1992, 12480
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • NJW 1993, 1380-1381 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Es widerspricht dem aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitenden Gebot, den Beteiligten den Zugang zu Rechtsbehörden- und Rechtsmittelinstanzen nicht in unzumutbarer Weise zu erschweren, wenn dem Sachvortrag eines Beteiligten in einem Rechtsbehelfsverfahren entgegen Wortlaut und erkennbarem Sinn eine Bedeutung beigelegt wird, die zur Zurückweisung als unzulässig führen muß, während bei sachdienlicher Auslegung ohne weiteres eine Sachentscheidung möglich wäre.