Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 06.08.1992, Az.: 2 BvR 89/92
Rechtsstaatsprinzip; Strafvollzug; Rechtsschutz; Zugang zu Rechtsbehörden
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 06.08.1992
- Aktenzeichen
- 2 BvR 89/92
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1992, 12480
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- NJW 1993, 1380-1381 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Es widerspricht dem aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitenden Gebot, den Beteiligten den Zugang zu Rechtsbehörden- und Rechtsmittelinstanzen nicht in unzumutbarer Weise zu erschweren, wenn dem Sachvortrag eines Beteiligten in einem Rechtsbehelfsverfahren entgegen Wortlaut und erkennbarem Sinn eine Bedeutung beigelegt wird, die zur Zurückweisung als unzulässig führen muß, während bei sachdienlicher Auslegung ohne weiteres eine Sachentscheidung möglich wäre.