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§ 192 KSVG - Anzuwendende Vorschriften der Gemeindeordnung

Bibliographie

Titel
Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG)
Amtliche Abkürzung
KSVG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Saarland
Gliederungs-Nr.
2020-1

Für die Kommunalaufsicht über die Landkreise gelten die Vorschriften der Gemeindeordnung über die Kommunalaufsicht entsprechend, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.