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Bundesgerichtshof
Urt. v. 14.12.1976, Az.: VI ZR 1/76

Verjährungshemmung; Beendigung der Verjährungshemmung; Treu und Glauben

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
14.12.1976
Aktenzeichen
VI ZR 1/76
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1976, 11468
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • JZ 1977, 234-235
  • MDR 1977, 485-486 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1977, 674-675 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Die zu § 14 Abs. 2 StVG aufgestellten Grundsätze über die Beendigung der Verjährungshemmung seitens des Geschädigten (wenn er die Verhandlungen "einschlafen" läßt) können zur Auslegung des § 3 Nr. 3 Satz 3 PflVG nicht herangezogen werden.

2. Zur Frage, wann es sich der Geschädigte gefallen lassen muß, sein Verhalten an Treu und Glauben messen zu lassen, wenn er sich auf § 3 Nr. 3 Satz 3 PflVG beruft.