Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 11.03.1968, Az.: 3 AZR 37/67
Wettbewerbsverbot
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 11.03.1968
- Aktenzeichen
- 3 AZR 37/67
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1968, 10048
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Düsseldorf 23.09.1966 - 4 Sa 128/66
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BB 1968, 1120
- DB 1968, 1717 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Ein kaufmännischer Angestellter kann nach Beendigung seines Arbeitsverhältnisses mit seinem ehemaligen Arbeitgeber in einem Prozeßvergleich ein Wettbewerbsverbot auch dann gültig vereinbaren, wenn darin für ihn keine Karenzentschädigung vorgesehen ist. §§ 75 d, 74 Abs. 2 HGB gelten für einen solchen Fall nicht.