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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 11.03.1968, Az.: 3 AZR 37/67

Wettbewerbsverbot

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
11.03.1968
Aktenzeichen
3 AZR 37/67
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1968, 10048
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Düsseldorf 23.09.1966 - 4 Sa 128/66

Fundstellen

  • BB 1968, 1120
  • DB 1968, 1717 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Ein kaufmännischer Angestellter kann nach Beendigung seines Arbeitsverhältnisses mit seinem ehemaligen Arbeitgeber in einem Prozeßvergleich ein Wettbewerbsverbot auch dann gültig vereinbaren, wenn darin für ihn keine Karenzentschädigung vorgesehen ist. §§ 75 d, 74 Abs. 2 HGB gelten für einen solchen Fall nicht.