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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 09.01.1992, Az.: BVerwG 2 WDB 20/91

Wehrrecht; Anhörung der Vertrauensperson; Einwilligung des Soldaten; Widerspruch des Soldaten gegen die Anhörung

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
09.01.1992
Aktenzeichen
BVerwG 2 WDB 20/91
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1992, 12737
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • NVwZ-RR 1993, 93 (amtl. Leitsatz)
  • ZBR 1992, 210

Amtlicher Leitsatz

1. Die Anhörung der Vertrauensperson vor Einleitung eines disziplinargerichtlichen Verfahrens bedarf der Einwilligung des betroffenen Soldaten.

2. Widerspricht der Soldat der Anhörung der Vertrauensperson und unterbleibt diese daher sowohl vor der Einleitung eines disziplinargerichtlichen Verfahrens als auch vor der Vorlage der Anschuldigungsschrift beim Truppendienstgericht, sind Einleitungsverfügung und Anschuldigungsschrift soweit es die Anhörungspflicht betrifft, fehlerfrei.