Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 09.01.1992, Az.: BVerwG 2 WDB 20/91
Wehrrecht; Anhörung der Vertrauensperson; Einwilligung des Soldaten; Widerspruch des Soldaten gegen die Anhörung
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 09.01.1992
- Aktenzeichen
- BVerwG 2 WDB 20/91
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1992, 12737
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
- WehrRWDO
Fundstellen
- NVwZ-RR 1993, 93 (amtl. Leitsatz)
- ZBR 1992, 210
Amtlicher Leitsatz
1. Die Anhörung der Vertrauensperson vor Einleitung eines disziplinargerichtlichen Verfahrens bedarf der Einwilligung des betroffenen Soldaten.
2. Widerspricht der Soldat der Anhörung der Vertrauensperson und unterbleibt diese daher sowohl vor der Einleitung eines disziplinargerichtlichen Verfahrens als auch vor der Vorlage der Anschuldigungsschrift beim Truppendienstgericht, sind Einleitungsverfügung und Anschuldigungsschrift soweit es die Anhörungspflicht betrifft, fehlerfrei.