Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 01.12.1961, Az.: 1 ABR 15/60
Mindestzahl von Arbeitnehmern; Ständig besetzte Arbeitsplätze; Wirtschaftliche Bedeutung des Unternehmens
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 01.12.1961
- Aktenzeichen
- 1 ABR 15/60
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1961, 10001
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Düsseldorf 27.10.1960 - 2 BVTa 4/57
Rechtsgrundlagen
- § 77 Abs. 2 BetrVG 1952
- § 76 BetrVG 1952
Fundstellen
- BB 1962, 220
- DB 1962, 306 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Wenn BetrVerfG 1952 § 77 Abs. 2 eine bestimmte Mindestzahl von Arbeitnehmern fordert, so kommt es dabei auf die Zahl der ständig besetzten Arbeitsplätze an. Der Gesetzgeber hat insoweit auf die Größe und wirtschaftliche Bedeutung des Unternehmens abgestellt.