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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 14.11.1963, Az.: 5 AZR 498/62

Ermächtigung des Arbeitgebers; Erholungsurlaub; Grundwehrdienst; Zwölftelungsprinzip; Allgemeines tarifliches Urlaubsabkommen; Stichtagsprinzip; Kürzung des Urlaubs

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
14.11.1963
Aktenzeichen
5 AZR 498/62
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1963, 10077
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hamm - 09.11.1962 - AZ: 5 Sa 488/62

Fundstellen

  • BAGE 15, 116 - 120
  • DB 1964, 227 (Volltext mit amtl. LS)
  • DB 1963, 1612 (Volltext mit amtl. LS)
  • MDR 1964, 356-357 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1964, 742-743 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. ArbPlSchG § 4 Abs. 1 S. 1 gibt dem Arbeitgeber die Ermächtigung, den Erholungsurlaub im Laufe des Urlaubsjahres zum Grundwehrdienst einberufene Arbeitnehmer nach dem Zwölftelungsprinzip zu kürzen.

2. Diese Ermächtigung wird durch ein allgemeines tarifliches Urlaubsabkommen, das das Stichtagsprinzip anwendet, nicht berührt.

3. Der Ausschluß der gesetzlichen Ermächtigung zur Kürzung des Urlaubs bedarf einer ausdrücklichen einzel- oder kollektivvertraglichen Vereinbarung.