Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 07.07.2020, Az.: 1 BvR 828/20
Ablehnung des Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts mangels Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 07.07.2020
- Aktenzeichen
- 1 BvR 828/20
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 2020, 48808
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:BVerfG:2020:rk20200707.1bvr082820
Verfahrensgang
- vorgehend
- VG Gießen - 09.04.2020 - AZ: 4 L 1479/20.GI
- VGH Hessen - 14.04.2020 - AZ: 2 B 985/20
Rechtsgrundlage
Tenor:
- 1.
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts wird abgelehnt, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung in der Hauptsache keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet.
- 2.
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
- 3.
Von einer Begründung im Übrigen wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.
[Gründe]
1
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.