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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 28.05.1993, Az.: 1 BvR 1515/92

Eigennutzungswunsch; Vermieter; Fachgerichte; Rechtsfindung; Anspruch auf rechtliches Gehör; Vorbringen des Beteiligten; Kenntnisnahme; Erwägung; Entscheidung

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
28.05.1993
Aktenzeichen
1 BvR 1515/92
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1993, 12877
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BVerfG HdM Nr. 61
  • NJW 1993, 2166-2167 (Volltext mit red. LS)
  • WuM 1994, 134-135 (Volltext mit red. LS)

Redaktioneller Leitsatz

1. Ein Eigennutzungswunsch des Vermieters ist durch die Fachgerichte grundsätzlich zu respektieren und zur Grundlage der Rechtsfindung zu machen.

2. Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör liegt vor, wenn besondere Umstände im Einzelfall deutlich ergeben, daß keine Kenntnisnahme von tatsächlichem, erheblichen Vorbringen des Beteiligten gegeben ist oder keine Erwägung bei der Entscheidung gefunden hat.