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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 24.11.1994, Az.: BVerwG 2 A 5/93

Rechtswidrigkeit einer Umsetzung; Feststellungsklage; Aufhebung eines Sicherheitsbescheides; Ruhestand

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
24.11.1994
Aktenzeichen
BVerwG 2 A 5/93
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1994, 13628
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • Buchholz 310 § 43 VwGO Nr 122

Amtlicher Leitsatz

Die Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Umsetzung sowie der Aufhebung eines Sicherheitsbescheides ist nach der Versetzung des Beamten in den Ruhestand regelmäßig wegen fehlenden Feststellungsinteresses unzulässig.