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Bundessozialgericht
Urt. v. 19.11.1965, Az.: 1 RA 275/62

Beurteilung der Berufsunfähigkeit; Schriftsetzergehilfe; Zumutbarkeit von Büroarbeiten

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
19.11.1965
Aktenzeichen
1 RA 275/62
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1965, 10246
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BSGE 24, 97 - 99
  • SozR Nr 53 zu § 1246 RVO

Amtlicher Leitsatz

Ein ehemaliger Schriftsetzergehilfe, der diesen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr auszuüben vermag, kann auf die Verrichtung von Büroarbeiten der Vergütungsgruppe BAT VIII verwiesen werden, wenn er eine solche Tätigkeit schon seit vielen Jahren ausübt.