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§ 272 LVwG - Vollstreckungsbeamtinnen und Vollstreckungsbeamte

Bibliographie

Titel
Allgemeines Verwaltungsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landesverwaltungsgesetz - LVwG)
Amtliche Abkürzung
LVwG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Schleswig-Holstein
Gliederungs-Nr.
20-1

Die den Vollstreckungsbeamtinnen und Vollstreckungsbeamten obliegenden Aufgaben sind besonders bestellten Bediensteten (Vollstreckungsbeamtinnen und Vollstreckungsbeamten) vorbehalten.