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Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 14.05.1974, Az.: 1 ABR 45/73

Multimoment-Filmkamera; Aufnahme von Arbeitsplätzen; Mitbestimmungsrecht; Überwachung des Verhaltens der Arbeitnehmer; Betriebsrat

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
14.05.1974
Aktenzeichen
1 ABR 45/73
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1974, 10082
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Düsseldorf 28.05.1973 - 13 BVTa 4/73

Fundstellen

  • DB 1974, 1868-1870 (Volltext mit amtl. LS)
  • DB 1974, 1020 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1974, 2053
  • NJW 1974, 2023-2024 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Die Verwendung von Multimoment-Filmkameras, die in regelmäßigen Abständen Aufnahmen von Arbeitsplätzen machen, dienen ihrer technischen Natur nach stets auch zur Überwachung des Verhaltens der Arbeitnehmer. Der Betriebsrat hat daher ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG 1972.