Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 25.03.1976, Az.: 2 AZR 136/75
Schwerbeschädigteneigenschaft; Schwerbehinderteneigenschaft; Anfechtung des Arbeitsvertrages; Vorsätzlich falsche Beantwortung der Frage des Arbeitgebers
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 25.03.1976
- Aktenzeichen
- 2 AZR 136/75
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1976, 10146
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Düsseldorf 06.12.1974 - 9 Sa 1419/74
Rechtsgrundlagen
- § 61 ArbGG
- § 123 BGB
- § 133 BGB
- § 615 BGB
- § 826 BGB
- § 1 SchwBeschG 1961
- § 2 SchwBeschG 1961
Fundstelle
- DB 1976, 1240-1241 (Volltext mit red./amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Nur bei vorsätzlich falscher Beantwortung der Frage des Arbeitgebers nach der Schwerbeschädigten- oder Schwerbehinderteneigenschaft des Arbeitnehmers kann ein Recht zur Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung nach § 123 BGB gegeben sein.
2. Wurde einem Arbeitnehmer - noch unter der Geltung des Schwerbeschädigtengesetzes i. d. F. von 1961 - in einem "Ausweis für Schwerbehinderte" eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von 80 v. H. bestätigt, so ist der Arbeitnehmer gegenüber einem künftigen Arbeitgeber zur Offenbarung dieser Tatsache nur dann verpflichtet, wenn er erkennen kann, daß er wegen der Behinderung die vorgesehene Arbeit nicht werde leisten können.