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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 25.03.1976, Az.: 2 AZR 136/75

Schwerbeschädigteneigenschaft; Schwerbehinderteneigenschaft; Anfechtung des Arbeitsvertrages; Vorsätzlich falsche Beantwortung der Frage des Arbeitgebers

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
25.03.1976
Aktenzeichen
2 AZR 136/75
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1976, 10146
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Düsseldorf 06.12.1974 - 9 Sa 1419/74

Fundstelle

  • DB 1976, 1240-1241 (Volltext mit red./amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Nur bei vorsätzlich falscher Beantwortung der Frage des Arbeitgebers nach der Schwerbeschädigten- oder Schwerbehinderteneigenschaft des Arbeitnehmers kann ein Recht zur Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung nach § 123 BGB gegeben sein.

2. Wurde einem Arbeitnehmer - noch unter der Geltung des Schwerbeschädigtengesetzes i. d. F. von 1961 - in einem "Ausweis für Schwerbehinderte" eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von 80 v. H. bestätigt, so ist der Arbeitnehmer gegenüber einem künftigen Arbeitgeber zur Offenbarung dieser Tatsache nur dann verpflichtet, wenn er erkennen kann, daß er wegen der Behinderung die vorgesehene Arbeit nicht werde leisten können.