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Bundessozialgericht
Urt. v. 24.04.1979, Az.: 3 RK 41/77

Anspruchsübergang; Krankenkasse; Krankengeld; Vorgezogenes Übergangsgeld

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
24.04.1979
Aktenzeichen
3 RK 41/77
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1979, 10773
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Itzehoe 18.02.1977 - S 4 Kr 14/77

Fundstellen

  • BSGE 48, 142 - 146
  • SozR 2200 § 183 Nr 22

Amtlicher Leitsatz

Ist einem Versicherten für eine Zeit Krankengeld gezahlt worden, für die ihm vorgezogenes Übergangsgeld zusteht, wird ihm dieses aber erst späterhin zugebilligt, so geht der Anspruch auf das Übergangsgeld in Höhe des Krankengeldes auf die KK über. War das Krankengeld höher als das Übergangsgeld, so kann die Kasse den überschießenden Betrag vom Versicherten nicht zurückfordern (Anschluß an BSG 27.04.1966 3 RK 92/63 = BSGE 25, 6).