Bundessozialgericht
Urt. v. 24.04.1979, Az.: 3 RK 41/77
Anspruchsübergang; Krankenkasse; Krankengeld; Vorgezogenes Übergangsgeld
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 24.04.1979
- Aktenzeichen
- 3 RK 41/77
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1979, 10773
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- SG Itzehoe 18.02.1977 - S 4 Kr 14/77
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BSGE 48, 142 - 146
- SozR 2200 § 183 Nr 22
Amtlicher Leitsatz
Ist einem Versicherten für eine Zeit Krankengeld gezahlt worden, für die ihm vorgezogenes Übergangsgeld zusteht, wird ihm dieses aber erst späterhin zugebilligt, so geht der Anspruch auf das Übergangsgeld in Höhe des Krankengeldes auf die KK über. War das Krankengeld höher als das Übergangsgeld, so kann die Kasse den überschießenden Betrag vom Versicherten nicht zurückfordern (Anschluß an BSG 27.04.1966 3 RK 92/63 = BSGE 25, 6).