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Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 27.01.1981, Az.: 6 ABR 68/79

Beschlußverfahren; Sachentscheidung; Tatsächliche Veränderungen; Gesetzliche Veränderungen

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
27.01.1981
Aktenzeichen
6 ABR 68/79
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1981, 10189
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Bremen 01.02.1979 - 3 TaBV 2/78
LAG Bremen 01.02.1979 - 3 TaBV 3/78
LAG Bremen 01.02.1979 - 3 TaBV 4/78

Fundstellen

  • BAGE 35, 1 - 6
  • JR 1982, 220
  • NJW 1981, 2271 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

Beschlüsse im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren können in Rechtskraft erwachsen. Dies hindert eine erneute Sachentscheidung nicht, wenn wesentliche tatsächliche oder gesetzliche Veränderungen stattgefunden haben.