Bundesgerichtshof
Urt. v. 01.07.1970, Az.: IV ZR 1043/68
Architekt; Bauplan; Grundwasserverhältnisse; Fehlerkorrektur; Fehlerwiederholung
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 01.07.1970
- Aktenzeichen
- IV ZR 1043/68
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1970, 10952
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
- Nr. 1 Besondere Vereinbarungen f. Architekten u. Bauingenieure (BHB) I
Fundstelle
- VersR 1970, 825-826 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Einen Verstoß im Sinne von I Nr. 1 BHB begeht ein Architekt bereits dann, wenn er einen Bauplan vorlegt und genehmigen läßt, den er ohne vorherige Prüfung der Grundwasserverhältnisse gefertigt hat.
2. Das bloße Unterlassen der möglichen und gebotenen Korrektur eines begangenen Fehlers stellt keinen neuen Versicherungsfall dar.
3. Anders kann es sein, wenn der erste Fehler später bei einer erneuten Prüfung und Entscheidung wiederholt wird.