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Bundesgerichtshof
Urt. v. 01.07.1970, Az.: IV ZR 1043/68

Architekt; Bauplan; Grundwasserverhältnisse; Fehlerkorrektur; Fehlerwiederholung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
01.07.1970
Aktenzeichen
IV ZR 1043/68
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1970, 10952
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • VersR 1970, 825-826 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Einen Verstoß im Sinne von I Nr. 1 BHB begeht ein Architekt bereits dann, wenn er einen Bauplan vorlegt und genehmigen läßt, den er ohne vorherige Prüfung der Grundwasserverhältnisse gefertigt hat.

2. Das bloße Unterlassen der möglichen und gebotenen Korrektur eines begangenen Fehlers stellt keinen neuen Versicherungsfall dar.

3. Anders kann es sein, wenn der erste Fehler später bei einer erneuten Prüfung und Entscheidung wiederholt wird.