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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 19.10.1961, Az.: 2 AZR 457/60

Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes; Arbeitsvertrag; Irrtümlich Einstufung; Änderungskündigung; Dringendes betriebliches Interesse; Bundesgrenzschutz; Verwalter eines Kraftfahrzeuggerätelagers

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
19.10.1961
Aktenzeichen
2 AZR 457/60
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1961, 10139
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Nürnberg 30.09.1960 - 6 Sa 170/60 N

Fundstellen

  • BB 1962, 136
  • DB 1962, 103
  • JZ 1962, 173-174 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Ist ein Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes in seinem Arbeitsvertrag irrtümlich in eine zu hohe Vergütungsgruppe der TO A eingestuft worden, so kann die Vergütung gegen den Willen des Arbeitnehmers nur durch Änderungskündigung dem Tarif angepaßt werden

2. An einer solchen Änderungskündigung hat der Arbeitgeber ein dringendes betriebliches Interesse, wenn dem nicht dringendere Interessen des Arbeitnehmers entgegenstehen.

3. Ist der Verwalter eines Kraftfahrzeuggerätelagers beim Bundesgrenzschutz in TO A 9 oder in TO A 8 einzustufen?