Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 19.10.1961, Az.: 2 AZR 457/60
Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes; Arbeitsvertrag; Irrtümlich Einstufung; Änderungskündigung; Dringendes betriebliches Interesse; Bundesgrenzschutz; Verwalter eines Kraftfahrzeuggerätelagers
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 19.10.1961
- Aktenzeichen
- 2 AZR 457/60
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1961, 10139
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Nürnberg 30.09.1960 - 6 Sa 170/60 N
Rechtsgrundlagen
- Anl. 2 TO A
- § 1 Abs. 2 KSchG
Fundstellen
- BB 1962, 136
- DB 1962, 103
- JZ 1962, 173-174 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Ist ein Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes in seinem Arbeitsvertrag irrtümlich in eine zu hohe Vergütungsgruppe der TO A eingestuft worden, so kann die Vergütung gegen den Willen des Arbeitnehmers nur durch Änderungskündigung dem Tarif angepaßt werden
2. An einer solchen Änderungskündigung hat der Arbeitgeber ein dringendes betriebliches Interesse, wenn dem nicht dringendere Interessen des Arbeitnehmers entgegenstehen.
3. Ist der Verwalter eines Kraftfahrzeuggerätelagers beim Bundesgrenzschutz in TO A 9 oder in TO A 8 einzustufen?