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Bundesgerichtshof
Urt. v. 27.04.1984, Az.: V ZR 137/83

Grundstückskauf; Haftung des Veräußerers; Sachmangel; Größenangabe; Lageplan; Zugesicherte Eigenschaft

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
27.04.1984
Aktenzeichen
V ZR 137/83
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1984, 13071
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • DB 1984, 1140
  • WM 1984, 941

Redaktioneller Leitsatz

Zur Gewährleistungshaftung des Veräußerers eines noch zu vermessenden Grundstücks, auf dem ein Eigenheim errichtet werden soll, bei Divergenz von Größenangaben im Lageplan und im Vertragstext:

1. Es sind ausschließlich die kaufrechtlichen Sachmängelgewährleistungsregeln anzuwenden.

2. Maßgebend sind die Größenangaben im Lageplan.

3. Eine Haftung des Veräußerers besteht nur insoweit, als die Grundstücksgröße als zugesicherte Eigenschaft anzusehen ist.