Bundesgerichtshof
Urt. v. 27.04.1984, Az.: V ZR 137/83
Grundstückskauf; Haftung des Veräußerers; Sachmangel; Größenangabe; Lageplan; Zugesicherte Eigenschaft
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 27.04.1984
- Aktenzeichen
- V ZR 137/83
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1984, 13071
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- DB 1984, 1140
- WM 1984, 941
Redaktioneller Leitsatz
Zur Gewährleistungshaftung des Veräußerers eines noch zu vermessenden Grundstücks, auf dem ein Eigenheim errichtet werden soll, bei Divergenz von Größenangaben im Lageplan und im Vertragstext:
1. Es sind ausschließlich die kaufrechtlichen Sachmängelgewährleistungsregeln anzuwenden.
2. Maßgebend sind die Größenangaben im Lageplan.
3. Eine Haftung des Veräußerers besteht nur insoweit, als die Grundstücksgröße als zugesicherte Eigenschaft anzusehen ist.