Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 15.02.1973, Az.: 5 AZR 403/72

Zuschuß zum Krankenversicherungsbeitrag; Versicherungspflichtige Angestellte; Arbeitgeberanteil; Versicherungspflicht des Angestellten; Zentrale Beitragsabrechnung; Durchschnittsbeitragssatz

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
15.02.1973
Aktenzeichen
5 AZR 403/72
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1973, 10082
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hamm 05.07.1972 - 5 Sa 25/72

Fundstellen

  • BB 1973, 703
  • DB 1973, 1406 (Volltext mit amtl. LS)
  • DB 1973, 388 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Der vom Arbeitgeber nach RVO § 405 zu zahlende Zuschuß zum Krankenversicherungsbeitrag des nicht versicherungspflichtigen Angestellten bemißt sich allein nach dem Arbeitgeberanteil, der bei bestehender Versicherungspflicht des Angestellten tatsächlich zu zahlen wäre.

2. Bei einem Arbeitgeber, der an der zentralen Beitragsabrechnung teilnimmt, ist dies der für ihn geltende Durchschnittsbeitragssatz.