Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 13.09.1977, Az.: BVerwG 5 CB 68/74
Ablehnungsgründe; Tatsachenvortrag; Beweismittel; Mündliche Verhandlung; Beweisantrag
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 13.09.1977
- Aktenzeichen
- BVerwG 5 CB 68/74
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1977, 11125
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- VGH München 19.06.1974 - 39 XII 72
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- DÖV 1978, 338
Amtlicher Leitsatz
Zur Rüge der Verletzung des VwGO § 86 Abs. 2 gehört die Darlegung, wie sich der Antragsteller auf die ihm (erst) durch das Urteil bekannt gewordenen Ablehnungsgründe erklärt hätte, insbesondere welche anderen Tatsachen und Beweismittel er vorgetragen hätte, wenn sein in der mündlichen Verhandlung gestellter Beweisantrag vorab durch Beschluß abgelehnt worden wäre.