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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 13.09.1977, Az.: BVerwG 5 CB 68/74

Ablehnungsgründe; Tatsachenvortrag; Beweismittel; Mündliche Verhandlung; Beweisantrag

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
13.09.1977
Aktenzeichen
BVerwG 5 CB 68/74
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1977, 11125
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
VGH München 19.06.1974 - 39 XII 72

Fundstelle

  • DÖV 1978, 338

Amtlicher Leitsatz

Zur Rüge der Verletzung des VwGO § 86 Abs. 2 gehört die Darlegung, wie sich der Antragsteller auf die ihm (erst) durch das Urteil bekannt gewordenen Ablehnungsgründe erklärt hätte, insbesondere welche anderen Tatsachen und Beweismittel er vorgetragen hätte, wenn sein in der mündlichen Verhandlung gestellter Beweisantrag vorab durch Beschluß abgelehnt worden wäre.