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Bundessozialgericht
Urt. v. 28.08.1968, Az.: 2 RU 67/67

Unfallversicherungsschutz; Ingenieurschüler; Schulsportwettkampf; Zugehörigkeit zur Ausbildung; Grundsätze des Betriebssports

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
28.08.1968
Aktenzeichen
2 RU 67/67
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1968, 10859
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BSGE 28, 204 - 207
  • BB 1969, 408
  • DB 1968, 1997 (Volltext)
  • DB (Beilage) 1969, 1-2 (Volltext)

Amtlicher Leitsatz

Die Frage des Unfallversicherungsschutzes für Ingenieurschüler bei Teilnahme an schulinternen, vom Allgemeinen Studentenausschuß der Ingenieurschule mit Billigung der Schulleitung veranstalteten Sportwettkämpfe ist nicht nach den Grundsätzen über den Betriebssport (vergleiche BSG 28.11.1961 2 RU 130/59 = BSGE 16, 1) zu beurteilen; entscheidend ist vielmehr, daß der Allgemeine Studentenausschuß mit der vom ihm kraft studentischer Selbstverwaltung organisierten sportlichen Betätigung Aufgaben wahrnimmt, die - wenngleich außerhalb des vorgeschriebenen Lehrplans - noch der versicherten Ausbildung (RVO § 539 Abs. 1 Nr. 14) zuzurechnen sind.