Bundessozialgericht
Urt. v. 28.08.1968, Az.: 2 RU 67/67
Unfallversicherungsschutz; Ingenieurschüler; Schulsportwettkampf; Zugehörigkeit zur Ausbildung; Grundsätze des Betriebssports
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 28.08.1968
- Aktenzeichen
- 2 RU 67/67
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1968, 10859
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- BSGE 28, 204 - 207
- BB 1969, 408
- DB 1968, 1997 (Volltext)
- DB (Beilage) 1969, 1-2 (Volltext)
Amtlicher Leitsatz
Die Frage des Unfallversicherungsschutzes für Ingenieurschüler bei Teilnahme an schulinternen, vom Allgemeinen Studentenausschuß der Ingenieurschule mit Billigung der Schulleitung veranstalteten Sportwettkämpfe ist nicht nach den Grundsätzen über den Betriebssport (vergleiche BSG 28.11.1961 2 RU 130/59 = BSGE 16, 1) zu beurteilen; entscheidend ist vielmehr, daß der Allgemeine Studentenausschuß mit der vom ihm kraft studentischer Selbstverwaltung organisierten sportlichen Betätigung Aufgaben wahrnimmt, die - wenngleich außerhalb des vorgeschriebenen Lehrplans - noch der versicherten Ausbildung (RVO § 539 Abs. 1 Nr. 14) zuzurechnen sind.