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Bundessozialgericht
Urt. v. 20.05.1976, Az.: 8 RU 76/75

Unfallversicherungsschutz; Betriebsratsmitglied; Tarifkommission; Vorbesprechung der Verhandlungskommission; Hauptamtlicher Gewerkschaftsfunktionär; Zuständiger Unfallversicherungsträger

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
20.05.1976
Aktenzeichen
8 RU 76/75
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1976, 10817
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BSGE 42, 36 - 42
  • BB 1976, 980

Amtlicher Leitsatz

1. Ein Betriebsratsmitglied, das als ehrenamtliches Mitglied der Tarifkommission einer Gewerkschaft an überbetrieblichen Tarifverhandlungen mit dem Arbeitgeberverband teilnimmt, steht - auch bei einer Vorbesprechung der Verhandlungskommission - unter Unfallversicherungsschutz, wenn es dabei "wie" ein hauptamtlicher Gewerkschaftsfunktionär tätig wird.

2. Entschädigungspflichtiger Unfallversicherungsträger ist in diesem Fall nicht die für die Beschäftigungsfirma, sondern die für die Gewerkschaft zuständige BG.