Bundessozialgericht
Urt. v. 20.05.1976, Az.: 8 RU 76/75
Unfallversicherungsschutz; Betriebsratsmitglied; Tarifkommission; Vorbesprechung der Verhandlungskommission; Hauptamtlicher Gewerkschaftsfunktionär; Zuständiger Unfallversicherungsträger
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 20.05.1976
- Aktenzeichen
- 8 RU 76/75
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1976, 10817
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BSGE 42, 36 - 42
- BB 1976, 980
Amtlicher Leitsatz
1. Ein Betriebsratsmitglied, das als ehrenamtliches Mitglied der Tarifkommission einer Gewerkschaft an überbetrieblichen Tarifverhandlungen mit dem Arbeitgeberverband teilnimmt, steht - auch bei einer Vorbesprechung der Verhandlungskommission - unter Unfallversicherungsschutz, wenn es dabei "wie" ein hauptamtlicher Gewerkschaftsfunktionär tätig wird.
2. Entschädigungspflichtiger Unfallversicherungsträger ist in diesem Fall nicht die für die Beschäftigungsfirma, sondern die für die Gewerkschaft zuständige BG.