Bundesgerichtshof
Urt. v. 16.05.1984, Az.: IVb ARZ 20/84
Beschwerde; Entscheidungen; Festsetzung einer Vergütung; Beratungshilfe; Familiensache
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 16.05.1984
- Aktenzeichen
- IVb ARZ 20/84
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1984, 11374
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- MDR 1985, 36-37 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1985, 2537 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Zur Entscheidung über Beschwerden gegen die Festsetzung einer Vergütung für die Beratungshilfe sind die Zivilkammern bei den Landgerichten zuständig. Es kommt nicht darauf an, ob der Gegenstand der Beratungshilfe bei gerichtlicher Geltendmachung eine Familiensache wäre.