Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesgerichtshof
Beschl. v. 30.01.2002, Az.: 2 StR 416/01

Verwerfung einer Revision; Anrechnung einer in der Schweiz erlittenen Freiheitsentziehung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
30.01.2002
Aktenzeichen
2 StR 416/01
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2002, 27752
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LG Koblenz - 15.05.2001

Tenor:

  1. 1.

    Die Revision des Angeklagten O. S. gegen das Urteil des Landgerichts Koblenz vom 15. Mai 2001 wird, soweit es ihn betrifft, mit der Maßgabe verworfen, daß die von ihm in der Schweiz erlittene Freiheitsentziehung im Verhältnis 1:1 auf die gegen ihn verhängte Strafe angerechnet wird.

  2. 2.

    Im Hinblick darauf, daß bei einer Freiheitsentziehung in der Schweiz nur ein Anrechnungsmaßstab von 1:1 in Betracht kommt, hat der Senat auf Antrag des Generalbundesanwalts entsprechend § 354 StPO den Anrechnungsmaßstab selbst bestimmt.

  3. 3.

    Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.