Bundesfinanzhof
Urt. v. 28.07.1993, Az.: I R 36/92
Grundbesitz einer GmbH; Gewerbebetrieb eines Gesellschafters; Nutzung durch Dritte; Wohnungen; Vermietung an Arbeitnehemer; Gewinnung neuer Arbeitskräfte; Bindung an Betrieb
Bibliographie
- Gericht
- BFH
- Datum
- 28.07.1993
- Aktenzeichen
- I R 36/92
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1993, 11331
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- FG Rheinland-Pfalz (EFG 1992, 550)
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BFHE 172, 110 - 113
- BB 1993, 2147 (Volltext mit amtl. LS)
- BStBl II 1994, 46
- DStR 1993, 1665 (Volltext mit amtl. LS)
- DStZ 1993, 730 (Volltext mit amtl. LS)
- GmbHR 1994, 273 (amtl. Leitsatz)
- HFR 1993, 720-721 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
- 1.
Grundbesitz einer GmbH dient i. S. des § 9 Nr. 1 Satz 5 GewStG 1984 dem Gewerbebetrieb eines Gesellschafters auch dann, wenn er zwar von Dritten genutzt wird, dies aber für den Gewerbebetrieb des Gesellschafters von Nutzen ist.
- 2.
Wohnungen, die die GmbH an Arbeitnehmer ihres Gesellschafters vermietet, sind für dessen Gewerbebetrieb von Nutzen, wenn sie dem Betrieb die Gewinnung neuer Arbeitskräfte erleichtern oder die Bindung der Arbeitnehmer an den Betrieb verstärken.
Hinweis: verbundenes Verfahren
Volltext siehe unter BFH - 28.07.1993 - AZ: I R 35/92