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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 06.07.1970, Az.: 5 AZR 523/69

Zahlung eines bestimmten Nettolohnes; Höhe der Abzüge; Persönliche Verhältnisse des Arbeitnehmers; Bemessung des Nettolohnes

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
06.07.1970
Aktenzeichen
5 AZR 523/69
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1970, 10031
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hannover 31.10.1969 - 2 Sa 422/69

Fundstellen

  • BAGE 22, 398 - 401
  • DB 1970, 1741 (Volltext mit amtl. LS)
  • MDR 1970, 958 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1970, 1893-1894 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Haben die Parteien ohne nähere Erläuterung die Zahlung eines bestimmten Nettolohnes vereinbart, so ist im Zweifel davon auszugehen, daß die die Höhe der Abzüge beeinflussenden persönlichen Verhältnisse des Arbeitnehmers mit Grundlage für die Bemessung des Nettolohnes waren.