Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 06.07.1970, Az.: 5 AZR 523/69
Zahlung eines bestimmten Nettolohnes; Höhe der Abzüge; Persönliche Verhältnisse des Arbeitnehmers; Bemessung des Nettolohnes
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 06.07.1970
- Aktenzeichen
- 5 AZR 523/69
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1970, 10031
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Hannover 31.10.1969 - 2 Sa 422/69
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BAGE 22, 398 - 401
- DB 1970, 1741 (Volltext mit amtl. LS)
- MDR 1970, 958 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1970, 1893-1894 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Haben die Parteien ohne nähere Erläuterung die Zahlung eines bestimmten Nettolohnes vereinbart, so ist im Zweifel davon auszugehen, daß die die Höhe der Abzüge beeinflussenden persönlichen Verhältnisse des Arbeitnehmers mit Grundlage für die Bemessung des Nettolohnes waren.