Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 24.09.1981, Az.: 6 ABR 7/81
Private Berufsfachschule; Private Ersatzfachschule; Auszubildende; Praktische Unterweisung
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 24.09.1981
- Aktenzeichen
- 6 ABR 7/81
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1981, 10161
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- ArbG München 01.10.1980 - 14 BV 51/80
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- BAGE 36, 363 - 371
- Betr 1982, 606
- JR 1982, 396
Amtlicher Leitsatz
Teilnehmer einer Ausbildung in einer Schule eines Unternehmens, die als private Berufsfach- und Ersatzschule landesrechtlich genehmigt ist, sind Auszubildende i. S. von § 5 I BetrVG, wenn sie im Rahmen dieser Ausbildung eine praktische Unterweisung im Betrieb dieses Unternehmens erhalten.