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Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 24.09.1981, Az.: 6 ABR 7/81

Private Berufsfachschule; Private Ersatzfachschule; Auszubildende; Praktische Unterweisung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
24.09.1981
Aktenzeichen
6 ABR 7/81
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1981, 10161
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG München 01.10.1980 - 14 BV 51/80

Fundstellen

  • BAGE 36, 363 - 371
  • Betr 1982, 606
  • JR 1982, 396

Amtlicher Leitsatz

Teilnehmer einer Ausbildung in einer Schule eines Unternehmens, die als private Berufsfach- und Ersatzschule landesrechtlich genehmigt ist, sind Auszubildende i. S. von § 5 I BetrVG, wenn sie im Rahmen dieser Ausbildung eine praktische Unterweisung im Betrieb dieses Unternehmens erhalten.