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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 12.10.1976, Az.: 1 BvL 18/75

Gesetzlicher Tatbestand; Gesetzliche Strafdrohung; Anwendung des älteren Gesetzes; Tatzeit

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
12.10.1976
Aktenzeichen
1 BvL 18/75
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1976, 11066
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
AG München 07.08.1975 - 432 Ds 27 Js 3231/75

Fundstelle

  • BVerfGE 43, 27 - 34

Redaktioneller Leitsatz

Wenn der gesetzliche Tatbestand sowohl der älteren als auch der neuen Fassung erfüllt ist und die gesetzliche Strafdrohung dieselbe geblieben ist, so findet nur das ältere Gesetz, das zur Tatzeit galt, Anwendung.