Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 30.11.1984, Az.: 7 AZR 539/83

Befristete Übernahme eines Auszubildenden; Öffentlicher Dienst; Mitteilungspflichten des Ausbildenden

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
30.11.1984
Aktenzeichen
7 AZR 539/83
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1984, 10166
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Stuttgart 02.09.1983 - 5 Sa 49/83

Fundstellen

  • BB 1985, 2173
  • DB 1985, 2304

Amtlicher Leitsatz

Durch die Verletzung der in § 22 Abs. 1 des Manteltarifvertrages für Auszubildende im öffentlichen Dienst vom 6. Dezember 1974 (i.d.F. vom 20. November 1980) vorgesehenen Mitteilungspflichten des Ausbildenden (beabsichtigte bzw. nicht beabsichtigte Übernahme des Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis) wird ein Arbeitsverhältnis nicht begründet.