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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 30.08.1983, Az.: 1 AZR 121/81

Gewerkschaftliche Mitgliederwerbung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
30.08.1983
Aktenzeichen
1 AZR 121/81
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1983, 10223
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Reutlingen 18.04.1980 - 2 Ca 99/80
LAG Stuttgart 12.11.1980 - 2 Sa 76/80

Fundstellen

  • BB 1984, 212
  • DB 1984, 462

Amtlicher Leitsatz

Die gewerkschaftliche Mitgliederwerbung im Betrieb durch Plakate gehört zum Kernbereich einer koalitionsmäßigen Betätigung auch dann, wenn lediglich mit satzungsgemäßen Leistungen - hier mit einem Arbeits- und Sozialrechtsschutz sowie einem privaten Familienrechtsschutz - geworben wird.