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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 10.11.1976, Az.: BVerwG 8 C 78/75

Miteigentum; Anforderung von Auskünften; Eigentumsrecht; Grundstücksverwalter; Wohnungsbindung; Öffentlich geförderte Wohnungen

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
10.11.1976
Aktenzeichen
BVerwG 8 C 78/75
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1976, 11163
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
VG Schleswig 24.05.1973 - 10 A 121/71
OVG Lüneburg 10.10.1974 - III OVG A 105/73

Fundstelle

  • BVerwGE 51, 291

Amtlicher Leitsatz

1. Werden von einer Behörde hinsichtlich eines im Miteigentum mehrerer Personen stehenden Grundstücks Auskünfte angefordert, ohne daß das Eigentumsrecht unmittelbar betroffen wird, so genügt die Bekanntgabe der Verfügung an den Miteigentümer, der der Behörde gegenüber als Grundstücksverwalter aufgetreten ist.

2. Zur Abgrenzung der der Wohnungsbindung unterliegenden, zwischen dem 20.06.1948 und 01.01.1950 bezugsfertig gewordenen öffentlich geförderten Wohnungen.