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Bundesgerichtshof
Urt. v. 11.01.1966, Az.: VI ZR 221/63

Darstellung eines Ereignisses; Ehrverletzende Bezeichnung; Verbrechen politischen Charakters; Abwehrender Ehrenschutz

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
11.01.1966
Aktenzeichen
VI ZR 221/63
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1966, 10453
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • DB 1966, 980 (Volltext mit amtl. LS)
  • MDR 1966, 309 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1966, 647-649 (Volltext mit amtl. LS) "Reichstagsbrand"

Redaktioneller Leitsatz

Wird jemand in der Darstellung eines Ereignisses von geschichtlicher Tragweite (hier: Brand des Reichstages) als Teilnehmer an einem Verbrechen politischen Charakters bezeichnet, so können unter Umständen Einschränkungen für den abwehrenden Ehrenschutz gelten.