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Bundessozialgericht
Urt. v. 31.01.1984, Az.: 2 RU 74/82

Schüler; Oberstufe; Hausaufgaben; Schuleigene Räumlichkeiten; Arbeitsunfall; Heimweg

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
31.01.1984
Aktenzeichen
2 RU 74/82
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1984, 11053
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Braunschweig 27.01.1982 - S 8 U 98/80
LSG Celle 31.08.1982 - L 3 U 77/82

Fundstellen

  • BSGE 56, 129 - 132
  • SozR 2200 § 539 Nr 96
  • VersR 1985, 264 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

Ein Schüler, der die Oberstufe (Sekundarstufe II) einer allgemeinbildenden Schule besucht, ist bei der Erledigung von Hausaufgaben in den von der Schule dafür bereitgestellten Räumen gegen Arbeitsunfall versichert (§ 539 Abs. 1 Nr. 14b RVO). Er erleidet einen Arbeitsunfall, wenn er auf dem nach Beendigung seiner Tätigkeit angetretenen Weg von der Schule nach Hause verunglückt.