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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 06.06.1962, Az.: 3 AZR 296/59

Revisionsrüge; Nachträgliche Geltendmachung; Wiedereinsetzung in vorigen Stand; Vorschriftsmäßige Besetzung der Richterbank

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
06.06.1962
Aktenzeichen
3 AZR 296/59
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1962, 10020
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • NJW 1963, 366 (amtl. Leitsatz mit Anm.)
  • NJW 1962, 2030 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Für die nachträgliche Geltendmachung von einzelnen Revisionsrügen kann eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht gewährt werden.

2. Das gilt auch für die nicht vorschriftsmäßige Besetzung der Richterbank.