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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 02.02.1993, Az.: 1 BvR 1697/91

Prozeßkostenhilfe; Anforderungen; Erfolgsaussichten; Härtegrund

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
02.02.1993
Aktenzeichen
1 BvR 1697/91
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1993, 12691
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
OLG Celle
AG Stadthagen

Fundstellen

  • FamRZ 1993, 664-665 (Volltext mit red. LS)
  • FuR 1993, 232 (red. Leitsatz mit Anm.)
  • NJW-RR 1993, 1090-1091 (Volltext mit red. LS)

Redaktioneller Leitsatz

Bei der Entscheidung über die Gewährung von Prozeßkostenhilfe sind angesichts des Art. 3 GG keine zu hohen Anforderungen an die Erfolgsaussichten zu stellen.

Dies gilt insbesondere bei der Klärung bisher ungeklärter Rechtsfragen oder entscheidungserheblicher Tatsachen.

(Vorliegend: Voraussetzungen eines Härtegrundes i.S.v. § 1579 Nr. 7 BGB)